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   OLG Hamm, 09.02.1990 - 5 UF 352/89   

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OLG Hamm, 09.02.1990 - 5 UF 352/89 (https://dejure.org/1990,3125)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.02.1990 - 5 UF 352/89 (https://dejure.org/1990,3125)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Februar 1990 - 5 UF 352/89 (https://dejure.org/1990,3125)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückständiger Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt für zwei Kinder im Wege der Prozessstandschaft; Widerklage auf Zahlung von Kindesunterhalt; Rechtmäßigkeit des Widerspruchs gegen die Erledigungserklärung in der Hauptsache; Voraussetzungen für die gesetzliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 890
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 11.02.2021 - 14 UF 88/20

    Anspruch auf Zahlung rückständigen und zukünftigen Kindesunterhalts;

    Wird das Kind während des Verfahrens volljährig, entfällt mit dem Eintritt der Volljährigkeit die Verfahrensstandschaft (BGH, Urteil vom 19.06.2013 - XII ZB 39/11 -, FamRZ 2013, 1378) und die erhobene Klage wird auch bezüglich der für die Vergangenheit geltend gemachten Unterhaltsansprüche unzulässig (BeckOK BGB/Veit, 54. Ed. 1.11.2019, BGB, § 1629, Rn. 92 f; MüKoBGB/Huber, 8. Aufl. 2020, BGB, § 1629, Rn. 83 m.w.N.; Jaeger, Familienrecht, 6. Aufl., 2015, § 1629, Rn. 11 m.w.N.; OLG Hamm Urteil vom 09.02.1990 - 5 UF 352/89 -, BeckRS 2007, 18588).
  • OLG Rostock, 26.11.2002 - 10 UF 301/01

    Sachdienlichkeit einer Parteierweiterung bei Einführung neuen Prozessstoffes

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  • OLG Bamberg, 27.01.2014 - 2 WF 52/13

    Vereinfachtes Unterhaltsverfahren für ein nichteheliches Kind: Rückwirkende

    Der Senat schließt sich der Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an, dass die alleinige Berechtigung zur gesetzlichen Vertretung eines minderjährigen Kindes durch dessen Elternteil gem. § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB mit dem Obhutswechsel rückwirkend auch hinsichtlich der Unterhaltsansprüche, die bis zu diesem Zeitpunkt geltend gemacht worden sind, entfällt (vgl. OLG Köln, JAmt 2013, 165; OLG Rostock, FamRZ 2012, 890; OLG Köln, FamRZ 2009, 619; OLG Köln, FamRZ 2005, 1999; OLG Hamm, FamRZ 1990, 890 f.; Huber in Münchner Kommentar zum BGB, 6. Auflage, § 1629 Rn. 82; Peschel-Gutzeit in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2007, § 1629 Rn. 338).
  • OLG Köln, 04.12.2012 - 4 UF 158/12

    Verfahrensfähigkeit eines minderjährigen Kindes hinsichtlich der Geltendmachung

    Der Senat schließt sich der - soweit ersichtlich - allgemeinen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an, dass die alleinige Berechtigung zur gesetzlichen Vertretung des Antragstellers durch dessen Mutter mit dem Obhutwechsel rückwirkend auch hinsichtlich der Unterhaltsansprüche, die bis zu diesem Zeitpunkt geltend gemacht worden sind, entfallen ist ( vgl.: OLG Rostock, Beschluss vom 14.01.2012 - 10 UF 146/11 - zitiert nach Juris Rn. 26; OLG Köln, Beschluss vom 30.07.2008 - 4 WF 88/08 - zitiert nach juris, wenn auch so nicht explizit; OLG Köln, Beschluss vom 06.06.2005 - 4 UF 88/05 - zitiert nach juris Rn. 2; OLG Hamm, Urteil vom 09.02.1990 - 5 UF 352/89 - FamRZ 1990, 890 f.; Huber in Münchner Kommentar zum BGB, 6. Auflage, § 1629 Rn. 82; Peschel-Gutzeit in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2007, § 1629 Rn. 338).
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Inhaber der elterlichen Obhut; Verlust der elterlichen Vertretungsmacht; Obhutsverhältnis; Prozeßstandschaft; Kindesunterhaltszahlung; Unterhaltsrückstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1629

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 890
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